Mein baupal
Beratungsgespräch

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingunge

Durch Nutzung der Plattform auf der website www.baupal.de können Nutzer einen unverbindlichen online Genehmigungscheck für ihr geplantes Bauvorhaben durchführen und planungsrelevante architektonische Dienstleistungen, wie etwa die Erstellung von Bauanträgen für die Einreichung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, unmittelbar bei baupal beauftragen. Darüber hinaus hat der Nutzer die Möglichkeit, sich Vermittlungsangebote über die Plattform für die Umsetzung seines Bauvorhabens durch Architekten, Planer, Bauunternehmer, Handwerker oder sonstige Dienstleister anzeigen zu lassen.

 

1. Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Die baupal GmbH, Fehrbelliner Straße 22, 10119 Berlin, eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Registernummer HRB 215747 B (im Folgenden „baupal“ oder „Betreiberin“), ist Betreiberin der unter www.baupal.de abrufbaren baupal Online-Plattform (im Folgenden „Plattform“). „Nutzer“ sind alle Personen, seien es Verbraucher oder Unternehmer, die baupal nutzen möchten oder bereits benutzen.

„Bauherr“ sind Nutzer, die baupal mit kostenpflichten Planungs- oder Bauleistungen über die Plattform beauftragen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten gegenüber allen Nutzern für die Registrierung auf der Online-Plattform, für deren Nutzung und für alle im Zusammenhang unter der Nutzung der Plattform zwischen den Vertragsparteien vorgenommenen geschäftlichen Handlungen.  Sie gelten auch für künftige Verträge, wenn nicht bei Vertragsschluss ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder verwiesen wird.

Mit seiner Registrierung bestätigt der Nutzer die Einbeziehung dieser AGB, die jederzeit unter dem Link www.baupal.de/agb aufgerufen werden können. Der Vertragstext wird von baupal nicht gespeichert. Vertragssprache ist deutsch.

Geschäftsbedingungen der Nutzer finden keine Anwendung, auch wenn die Betreiberin ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Auch wenn die Betreiberin auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen eines Nutzers enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen vor.

 

2. Zustandekommen des Nutzungsverhältnisses

2.1. Das Nutzungsverhältnis zwischen Betreiberin und Nutzer kommt mit Registrierung des Nutzers auf der Plattform zustande. Eine Registrierung ist für den ausschließlich lesenden Zugriff auf öffentlich zugängliche Inhalte oder Dienste im nicht registrierungspflichtigen Bereich nicht erforderlich.

2.2. Ein Nutzerkonto können nur Nutzer anlegen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, sein Nutzerkonto vor unbefugten Zugriffen Dritter zu schützen. Wenn der Nutzer wie z.B. den kostenfreien Genehmigungscheck (Grundlagenanalyse) auf der Website nutzen möchte, wird er am Ende des Genehmigungschecks aufgefordert, seine Daten in das jeweilige Registrierungsformular einzugeben – z.B. seinen Namen, seine E-Mail-Adresse und seine Telefonnummer. Der Registrierungsprozess kann nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn die erforderlichen Pflichtangaben gemacht werden. Mit Bestätigung der eingegebenen Daten gibt der Nutzer ein Angebot auf Eingehung eines Nutzungsverhältnisses ab. Die Betreiberin nimmt das Angebot des Nutzers durch Übermittlung einer E-Mail an den Nutzer an, in der die Registrierung bestätigt. Mit Zugang dieser E-Mail beim Nutzer gilt das Nutzungsverhältnis als begründet. Der Empfang dieser E-Mail wird vom Nutzer bestätigt.

2.3. Die Registrierung für ein Unternehmen darf nur eine vertretungsberechtigte und als Ansprechpartner des Unternehmens namentlich genannte natürliche Person vornehmen. Die Betreiberin kann zu jeder Zeit einen Identitäts- oder Vollmachtsnachweis verlangen.

2.4. Der Abschluss des Nutzungsvertrags und die Registrierung im Rahmen des (automatisierten) Genehmigungschecks, Baukostenrechners und des unverbindlichen Beratungsgesprächs haben – ohne die Inanspruchnahme weiterer (kostenpflichtiger) Leistungen – für den Nutzer keine Zahlungs- oder sonstige Pflichten zur Folge.

 

3. Zustandekommen kostenpflichtiger Verträge

3.1. Ein Vertrag über die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Leistungen, z.B. architektonische Dienstleistungen, Planerverträge, kommt zustande durch gesonderte Registrierung des Nutzers für die jeweilige Leistung bzw. das Ausfüllen und Absenden des Bestellformulars und die Annahme dieses Angebotes durch die Betreiberin durch Übersendung einer elektronischen Auftragsbestätigung oder konkludent durch Zurverfügungstellung der Leistung. Die Betreiberin kann die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Leistungen von einer Identitätsprüfung des Nutzers abhängig machen.

3.2. Sämtliche Angebote von baupal sind freibleibend und unverbindlich, wenn sich aus dem konkreten Angebot nichts anderes ergibt. Ein Anspruch auf Registrierung oder Gestattung des Zugangs zum registrierungspflichtigen Projektraum („mein baupal“) besteht nicht. Die Betreiberin kann jederzeit für einzelne Angebote besondere Registrierungsanforderungen aufstellen.

 

4. Leistungen

4.1. Genehmigungscheck

4.1.1. baupal bietet auf seiner Plattform die Möglichkeit zur Durchführung eines Genehmigungschecks. Im Rahmen des Genehmigungschecks macht der Nutzer auf der Grundlage gezielter Fragen und Antwortmöglichkeiten nähere Angaben zu dem von ihm geplanten Bauvorhaben. Die baupal-Technologie analysiert anhand der Nutzerangaben, die für die Umsetzung des Bauvorhabens erforderlichen Grundlagen, insbesondere, automatisiert ob das Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist (digitale Grundlagenanalyse) und stellt dem Nutzer nach Abschluss des Genehmigungschecks das auf Basis der eingegebenen Daten automatisiert berechnete Ergebnis der digitalen Grundlagenanalyse für das persönliche Bauvorhaben zur Verfügung.

4.1.2. Der Nutzer darf das Ergebnis der Grundlagenanalyse nur für die Eigeninformation nutzen oder um baupal oder einem von baupal vermittelten externen Dienstleistern/ Auftragnehmern mit der Planung und Umsetzung des geplanten Bauvorhabens zu beauftragen. Die Weitergabe oder Kenntnisverschaffung an sonstige Dritte ist untersagt.

4.1.3. Auf die Haftungsbeschränkung in Ziff. 11.5 wird ausdrücklich hingewiesen.

 

 

4.2. Planung und Umsetzung des Bauvorhabens durch baupal

4.2.1. Soweit es sich bei dem geplanten Vorhaben um Neu- An- oder Umbauten, Sanierungen, kleinere bauliche Maßnahmen oder genehmigungspflichtige Sonderdienstleistungen (Abgeschlossenheitserklärung, Nutzungsänderung, Teilung, Bauvoranfragen usw.) handelt, unterbreitet baupal dem Nutzer nach Abschluss des Genehmigungschecks und/oder der Anfrage durch den Nutzer in der Regel ein Angebot für die Umsetzung des geplanten Bauvorhabens

4.2.2. Will der Nutzer das Angebot von baupal annehmen, kann er dies mit Zusendung einer verbindlichen Auftrags-E-Mail oder digitalen Unterzeichnung des Angebots erklären.

4.2.3. Soweit es sich bei den von baupal angebotenen Leistungen um Architektenleistungen handelt, werden diese von einer bauvorlageberechtigten Person im Sinne des § 65 Abs. 2 BlnBauO durchgeführt. Die bauvorlageberechtigte Person tritt nach Außen, insbesondere auch gegenüben der Bauaufsichtsbehörde, als Verfasser entsprechender Entwürfe auf. Die bauvorlageberechtigte Person ist gegen etwaige Schäden berufshaftpflichtversichert.  Die Abrechnungen erfolgen über baupal.

4.2.4. baupal behält sich das Recht vor, seine Leistungspflichten gegenüber dem Nutzer durch einen Unterauftragnehmer durchführen zu lassen.

4.2.5. Im Rahmen der Beratung vermittelt baupal dem Nutzer ggf. zusätzliche externe Dienstleister, die das geplante Bauvorhaben umsetzen. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Externen gelten die nachfolgenden Regelungen (Ziff. 4.3).

4.2.6.  Wird der durch baupal erstellte und durch den Kunden eingereichte Bauantrag für Nebenanlagen i.S.v. § 14 BauNVO (z.B. Terrassendächer, Gartenhäuser, Saunen etc.) auch nach Erfüllung sämtlicher ggf. auftretender Nachforderungen durch die zuständige Bauaufsicht nicht genehmigt, wird dem Kunden der für die Leistung „Bauantrag“ geleistete Betrag zurückerstattet. Von der Rückerstattung nicht erfasst sind entstandene Kosten bzw. ggf. bereits geleistete Zahlungen für beauftragte und erbrachte zusätzliche/ gesonderte Planungsleistungen („Planungspaket“) oder beauftragte und erbrachte Katasterauszüge. Sollte die Planung offensichtlich geltendem Bauplanungs- oder Bauordnungsrecht widersprechen und ein Abweichungs-, Ausnahme- oder Befreiungsantrag im Rahmen der Bauantragsstellung nötig sein, so entfällt der Anspruch auf Rückerstattung.

4.2.7.  Wird der durch baupal erstellte und durch den Kunden eingereichte Bauantrag für Nebenanlagen i.S.v. § 14 BauNVO (z.B. Terrassendächer, Gartenhäuser, Saunen etc.) als Grenzbebauung oder grenznahe Bebauung beantragt und aus diesem Grund von dem zuständigen Bauamt abgelehnt, wird dem Kunden der für die Leistung „Bauantrag“ geleistete Betrag nur dann zurückerstattet, wenn auch durch eine Umpositionierung oder Einhaltung der Abstandsflächen kein positiver Baubescheid erwirkt werden könnte.

 

4.3. Umsetzung durch externe Dienstleister

4.3.1. Für umfangreichere Planungsleistungen und/ oder die Umsetzung von Bauvorhaben, für die baupal kein eigenes Angebot unterbreitet, behält sich baupal vor, dem Nutzer eine Liste mit Angeboten externer Dienstleister/ Kooperationspartner zur Verfügung zu stellen, die mit baupal in einem Kooperationsverhältnis stehen und die geeignet sind, das geplante Bauvorhaben umzusetzen (im Folgenden „Externe“).

4.3.2. Die auf der Plattform veröffentlichten Angebote werden im Namen des jeweiligen Externen veröffentlicht. baupal überprüft die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angebotsinformationen nicht.

4.3.3. Entscheidet sich der Nutzer für einen bestimmten Externen, kann er einen Termin zur weiteren Beratung mit dem gewünschten Externen vereinbaren. Ein Vertrag kommt hierdurch weder mit baupal noch mit dem Externen zustande. Ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Externen kommt erst zustande, wenn sich der Nutzer und der Externe nach einem entsprechenden Beratungstermin ausdrücklich auf einen solchen Vertrag einigen.

4.3.4. baupal tritt im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung zwischen dem Nutzer und dem Externen als reiner Vermittler auf und wird nicht Partei jenes Vertrages. Ein Vermittlungserfolg ist nicht geschuldet. Die für die Vermittlung von baupal erhobene Provision schuldet allein der Externe, nicht der Nutzer. Die Externen sind weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfen von baupal. Die Erfüllung der über die Vermittlung von baupal vermittelten Verträge erfolgt ausschließlich durch den vermittelten Vertragspartner. Der externe Vertragspartner unterliegt bei der Durchführung der vermittelten Verträgen keinen Weisungen von baupal. baupal übernimmt für die Ordnungsgemäßheit der Leistungserbringung keine Verantwortung. Jeder Externe ist von baupal unabhängig und handelt auf eigene Rechnung.

4.3.5. Aussagen und Erläuterungen zur Plattform in Werbematerialien sowie auf der Website von baupal verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft. Sie stellen nur dann Garantien oder Zusicherungen im Rechtssinne dar, wenn diese schriftlich erfolgen und ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

 

 

5.Pflichten des Nutzers

5.1. Der Nutzer versichert, dass die im Rahmen der Registrierung angegebenen Daten insbesondere zur eigenen Person (z.B. Klarnamen, Unternehmensdaten) richtig, wahrheitsgemäß und aktuell sind. Die Verwendung von Pseudonymen, Künstlernamen oder irreführenden Angaben ist nicht gestattet. Der Nutzer wird baupal rechtzeitig und unaufgefordert über Änderungen seiner Daten (insbesondere Namens- oder Inhaberwechsel, Änderung der Rechtsform und Anschrift) mindestens in Textform (E-Mail) informieren und auf der Plattform ändern.

5.2. Der Nutzer ist verpflichtet, Zugangsdaten und Passwort geheim und so unter Verschluss zu halten, dass Dritte hiervon keine Kenntnis erlangen. Er darf die Nutzung der Plattform mit seinen Zugangsdaten anderen Nutzern oder Dritten nicht ermöglichen. Bei Verlust der Zugangsdaten, des Passwortes oder bei Verdacht der missbräuchlichen Nutzung hat der Nutzer die Betreiberin unverzüglich zu unterrichten. Der Nutzer haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Benutzerkontos vorgenommen werden, auch für missbräuchliche Aktivitäten Dritter, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten bzw. keine Sorgfaltspflichten verletzt.

5.3. Vom zugelassenen Nutzerkreis können natürliche oder juristische Personen ausgenommen werden, welche solche Beratungs-, und/oder Vermittlungsleistungen anbieten oder vermitteln, die die Betreiberin selbst oder über Dritte bereits anbietet oder anzubieten beabsichtigt. Insbesondere, aber nicht abschließend, sind dies die Tätigkeitsbereiche: Planung von Bauvorhaben, Bauantragstellung, Finanzierung von Bauvorhaben, Planungsberatung, Vermittlung von Sonderfachleuten und Planern, Umsetzung von Bauvorhaben, Vermittlung von Vertragspartnern für die Umsetzung von Bauvorhaben. Die Betreiberin kann Benutzerkonten von Nutzern, die bei Registrierung oder zu einem späteren Zeitpunkt dem zugelassenen Nutzerkreis nicht oder nicht mehr angehören, sperren.

5.4. Hat der Nutzer mit baupal und/oder einem von baupal vermittelten Externen einen Vertrag über die Planung und/oder Umsetzung des Bauvorhabens geschlossen, ist er verpflichtet, seinen Mitwirkungspflichten nachzukommen, insbesondere die Planung und Umsetzung des Vorhabens durch unverzügliche, richtige und wahrheitsgemäße Angaben sowie durch erforderliche zeitnahe Terminabsprachen zu fördern.

5.5. Der Nutzer stellt die Betreiberin, dessen Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen, von sämtlichen Ansprüchen, Verpflichtungen und Aufwendungen frei, die andere Nutzer oder Dritte wegen Verletzung ihrer Rechte durch vom Nutzer in die Plattform eingestellte Inhalte oder wegen einer sonstigen pflichtwidrigen Nutzung der Plattform durch den Nutzer gegenüber baupal geltend machen. Der Nutzer erstattet hierbei baupal die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung (sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich) einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn der Nutzer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Der Nutzer ist verpflichtet, die Betreiberin für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen und Materialien zu überlassen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche der Betreiberin sowie ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen bleiben hiervon unberührt.

5.6. Verletzt der Nutzer schuldhaft Pflichten aus dem Nutzungsverhältnis oder gesetzliche Vorschriften, ist die Betreiberin nach eigenem billigem Ermessen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Nutzers berechtigt, ohne Ankündigung und ohne Angabe von Gründen sowie unter Ausschluss der Geltendmachung von Ersatzansprüchen unzulässige Inhalte des Nutzers zu löschen, den Zugang des Nutzers zur Plattform vorübergehend oder dauerhaft zu sperren oder das Profil des Nutzers dauerhaft zu löschen.Ein Anspruch auf erneute Registrierung des Nutzers besteht nicht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsverhältnisses gemäß Ziffer 9 bleibt hiervon unberührt. Die Einleitung zivil- und/oder strafrechtlicher Schritte, insbesondere die Geltendmachung von Schadenersatz und/oder die Erstattung einer Strafanzeige bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 

6.Rechte der Betreiberin

6.1. Der Nutzer räumt baupal an den von ihm auf die Plattform eingestellten Inhalten (z.B. Text- und Grafikdaten, Planunterlagen) sowie an anderen geschützten Inhalten im Zeitpunkt der Einstellung unentgeltlich das nicht ausschließliche, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, frei übertragbare Recht zur Nutzung und Verwertung ein. Das Recht umfasst alle bekannten sowie solche Nutzungsarten, die zum heutigen Zeitpunkt noch nicht bekannt sind.

6.2. Die Einräumung von Rechten an solchen Inhalten, die in das Profil des Nutzers eingestellt werden, insbesondere an eingestellten Fotos, Grafiken und dort eingestellten Texten und Angaben, ist zeitlich auf die Dauer des Nutzungsverhältnisses beschränkt. Die Einräumung von Rechten an allen anderen Inhalten, die der Nutzer eingestellt hat, wie Beiträgen und Kommentaren, Ton- oder Bilddateien, erfolgt zeitlich unbeschränkt. Diese können nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses anonymisiert werden. Zur Löschung oder Anonymisierung von Beiträgen, die den ausgeschiedenen Nutzer namentlich erwähnen ohne von diesem erstellt worden zu sein, ist die Betreiberin nicht verpflichtet.

6.3. Alle im Zusammenhang mit von baupal oder seinen Kooperationspartnern erbrachten Diensten entstandenen Daten verbleiben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften im Eigentum von baupal oder seines Kooperationspartners, wenn nicht im Einzelfall eine ergänzende schriftliche Vereinbarung zu den Nutzungs-, Verwertungs- und/oder Eigentumsrechten getroffen wurde.

6.4. Der Nutzer räumt baupal unwiderruflich und unentgeltlich das uneingeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrecht ein im Hinblick auf Ideen, Anfragen zur Serviceweiterentwicklung, Feedbacks, Empfehlungen oder anderen Informationen, die vom Nutzer oder Dritten in Verbindung mit der Plattform abgegeben werden, es sei denn, der Nutzer behält sich entsprechende Rechte ausdrücklich vor und dies ist für baupal erkennbar.

 

7. Bewertungen

7.1. Sie sind nach dem Gebot der Fairness sachlich zu verfassen und dürfen keinen beleidigenden, schmähenden, anzüglichen oder sexuell geprägten, strafrechtlich relevanten oder sonst rechtswidrigen Inhalt haben (z.B. gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen). Tatsachenbehauptungen müssen der Wahrheit entsprechen. Mehrfachbewertungen sind nicht gestattet.

7.2. Bewertungen stellen immer Äußerungen des Nutzers und keine Äußerungen von baupal dar. baupal macht sich diese Äußerungen nicht zu eigen und übernimmt keine Verantwortung für sie.

7.3. Der Nutzer räumt baupal mit Absenden bzw. sonstiger Mitteilung der Bewertung unentgeltlich die räumlich und zeitlich unbefristeten Nutzungsrechte an seinem Bewertungstext ein. baupal ist berechtigt, frei über die Bewertung zu verfügen und sie insbesondere für weitere Bewertungsdienste zu verarbeiten und zu verwenden, an Dritte weiterzugeben und sie zu veröffentlichen.

 

8. Vergütung

8.1. Nimmt der Nutzer kostenpflichtige Leistungen der Plattform in Anspruch, ist er zur Entrichtung der hierfür anfallenden Kosten verpflichtet. Über die Kostenpflicht wird der Nutzer mindestens vor der erstmaligen Inanspruchnahme der Leistung informiert. Sollte im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen während der vereinbarten Laufzeit eine Erhöhung des Entgeltes eintreten, so ist das vom Zeitpunkt der Erhöhung an gültige Entgelt zu entrichten. Hat der Nutzer Vorauszahlungen geleistet, kann das Entgelt nicht für den Zeitraum der Vorauszahlung erhöht werden.

8.2. Die Zahlung erfolgt über die jeweils angebotenen Zahlungsarten. Die Betreiberin behält sich vor, einzelne Zahlungsarten (z.B. Barzahlung) auszuschließen. Die Rechnungsstellung dem Nutzer gegenüber erfolgt in elektronischer Form (pdf) über das Benutzerkonto oder per E-Mail, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Rechnungstellung erfolgt nach Erstellung und Zusendung aller Dokumente in digitaler Form durch die baupal GmbH. Rechnungsbeträge sind jeweils mit Rechnungsstellung fällig und innerhalb von 7 Kalendertagen zahlbar auf ein von baupal benanntes Konto. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Nutzer in Verzug. Der Nutzer muss Einwendungen gegen die Höhe in Rechnung gestellter Entgelte regelmäßig innerhalb eines Monates nach Erhalt der beanstandeten Rechnung bzw. nach Abbuchung der beanstandeten Kosten schriftlich erheben. Der Anspruch auf Rückzahlung verfällt nach Ablauf dieser Frist.

8.3. baupal ist berechtigt vor der Leistungserbringung vom Nutzer eine angemessene Anzahlung zu verlangen.

8.4. Für zusätzliche, Änderungs- oder Wiederholungsleistungen einigen sich die Vertragspartner auf ein Zusatzhonorar von 100€/ Stunde zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

8.6. Sofern sich im Rahmen der Planung und/oder Umsetzung des Bauvorhabens herausstellen sollte, dass der Leistungsumfang den ursprünglich kalkulierten Leistungsumfang nicht unwesentlich übersteigt, insbesondere Änderungsleistungen, bei denen baupal mit der Planung praktisch neu beginnen muss und eine neue geistige Leistung zu erbringen ist (z.B. wesentlichen Änderung des Raum- und Funktionsprogramms) und die nicht bereits zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistungspflichten gehören, steht baupal ein zusätzlicher Anspruch auf Honorar zu. Sind Änderungen von baupal zu vertreten oder handelt es sich hierbei um Nacherfüllungsmaßnahmen von baupal, liegt keine mehrvergütungsfähige Änderung des Leistungsumfanges im Sinne dieser Regelung vor.

8.7. Vergütungen für Externe werden unmittelbar mit jenen abgewickelt. baupal ist weder für die Einziehung noch für die Entgegennahme etwaiger Vergütungen für Externe verantwortlich.

8.8. Handelt es sich bei der vom Nutzer/ Bauherrn in Anspruch genommenen Leistung um eine Bauantragstellung von Nebenanlagen i.S.d. § 14 BauNVO wird auf die Regelung eines etwaigen Rückerstattungsanspruchs des Nutzers verwiesen auf § 4 Ziff. 4.2.6.

 

9. Vertragsdauer, vorzeitige Beendigung des Vertrages, Rücktritt

 9.1. Nutzungsvertrag/ Vertragsdauer

9.1.1. Der Nutzungsvertrag über die Nutzung der Plattform beginnt mit erstmaliger Registrierung des Nutzers auf der baupal-Plattform und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

9.1.2. Der Nutzungsvertrag ist jederzeit ohne Angaben von Gründen mit sofortiger Wirkung kündbar. Davon unberührt bleibt das Recht der Parteien, das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der kündigenden Partei die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen bis zum Ende der Vertragslaufzeit nicht zugemutet werden kann. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, ohne dass es einer vorherigen Abmahnung bedarf, besteht insbesondere, wenn der Nutzer gegen die Pflichten gemäß Ziffer 4 verstößt.

9.1.3 Die Kündigung des Nutzungsvertrages lässt etwaig abgeschlossene Verträge zwischen dem Nutzer und baupal oder von baupal vermittelte Vertragsverhältnisse zwischen dem Nutzer und Externen unberührt.

9.1.4. Kündigungen bedürfen der Textform.

9.1.5. Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses werden Benutzerkonto sowie Profil des Nutzers einschließlich aller dort hinterlegten Informationen (z.B. persönliche Nachrichten, Profilinformationen, Bilddatei) gelöscht, soweit und solange die Betreiberin nicht aus rechtlichen Gründen zur Speicherung dieser Daten verpflichtet ist. Daten, welche im Zusammenhang mit bereits erbrachten entgeltlichen oder unentgeltlichen Diensten der Betreiberin oder ihrer Kooperationspartner erhoben wurden, werden erst nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen gelöscht. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Herausgabe oder sonstige Überlassung von ihm eingestellter Inhalte.

 

9.2.Vorzeitige Beendigung des Vertrages

9.2.1. Wurde zwischen baupal und Nutzer/ Bauherr ein Werkvertrag geschlossen, so sind beide zur Kündigung des Werkvertrages aus wichtigem Grunde berechtigt (§ 648a BGB). Das Recht des Bauherrn zur ordentlichen Vertragskündigung, § 648 BGB, sowie gegebenenfalls das Sonderkündigungsrecht beider Vertragsparteien nach § 650r BGB bleiben daneben unberührt.

9.2.2. Kündigt der Nutzer/Bauherr den Vertag gemäß § 648 BGB, erhält baupal für die bis dahin beauftragten Leistungen die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung desjenigen, was baupal infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erworben oder zu erwerben böswillig unterlassen hat. Die ersparten Aufwendungen werden pauschal mit 60 % des Honorars bewertet. Beiden Vertragspartnern steht der Nachweis offen, dass tatsächlich geringere bzw. höhere Aufwendungen erspart werden.

9.2.3. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt für den Bauherrn insbesondere dann vor, wenn

– das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien auf Grund nach Vertragsschluss eingetretener Umstände erheblich gestört ist oder andere Umstände vorliegen, auf Grund derer ein Festhalten des Bauherrn am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann;

–  baupal seine Zahlungen eingestellt hat, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt hat oder die Leistungsfähigkeit von baupal aus anderen Gründen so beeinträchtigt ist, dass ein Vertrauen in seine Fähigkeit zur vertragsgerechten Erfüllung nicht mehr besteht.

9.2.4. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch baupal liegt insbesondere dann vor, wenn

–  der Bauherr eine ihm obliegende Leistung unterlässt und dadurch baupal wesentlich behindert ist, seine Leistung vertragsgemäß auszuführen;

–  der Bauherr mit einer fälligen Zahlung oder auf andere Weise mit einer erheblichen Vertragspflicht in Verzug gerät;

– das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien aus anderen, nach Vertragsschluss eingetretenen Gründen so erheblich gestört ist, dass baupal ein Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

–  baupal und/oder der Bauherr während eines Zeitraums von mehr als zwei Monaten durch unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt) an der Fortsetzung der Projektbearbeitung/-realisierung gehindert werden (dazu gehört z.B. das Nicht-(mehr)verfügen über eine oder mehrere der für das Bauvorhaben erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, ein gerichtliches Verbot der Fortsetzung der Arbeiten auf der Baustelle etc.).

9.2.5. Kündigungen bedürfen der Schriftform.

9.2.6. Wird dieser Vertrag durch den Bauherrn/Nutzer aus wichtigem Grund gekündigt, so steht dem baupal ein Honorar nur für die bis zur Kündigung erbrachten, mangelfreien, verwertbaren und in sich abgeschlossenen Leistungen zu (§ 648a BGB).

 

 9.3. Rücktritt

9.3.1. baupal hat das Recht, vom Vertrag mit dem Nutzer/ Bauherrn zurückzutreten, wenn

–    bei Vertragsschluss nicht erkennbare Umstände vorliegen oder zwischen Vertragsschluss und Erfüllung eintreten, die einen Rücktritt unter Berücksichtigung eines berechtigten Interesses von baupal rechtfertigen, z.B. höhere Gewalt, Corona-Pandemie, Streik und Naturkatastrophen.

–    baupal unvorhergesehen nicht über ausreichend Kapazitäten für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen bzw. die vereinbarten Termine verfügt. baupal hat in diesem Falle den Nutzer/ Bauherrn unverzüglich zu informieren und bereits geleistete Gegenleistungen des Nutzers/ Bauherrn zurückzuerstatten.

 

10. Abnahme

Wurde baupal mit Architekten- oder Ingenieurleistungen im Sinne der Bestimmungen des BGB, insbesondere diejenigen über den Architekten- und Ingenieurvertrag beauftragt, hat baupal nach  vollständiger Leistungserbringung Anspruch auf eine förmliche Abnahme.

Bei stufenweiser Beauftragung steht baupal ein Anspruch auf eine förmliche Abnahme nach Abschluss jeder Beauftragungsstufe zu. Wird baupal mit den Leistungen weiterer Beauftragungsstufen beauftragt, gilt die Abnahme der vorangegangenen Beauftragungsstufe als Teilabnahme. Ferner steht dem Auftragnehmer der gesetzliche Anspruch nach § 650s BGB auf förmliche Teilabnahme nach der Abnahme der letzten für das Bauvorhaben zu erbringenden Bauleistung zu.

 

11. Gewährleistung und Haftung

11.1. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Bauherrn richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

11.2. Für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der vom Bauherrn bereitgestellten Unterlagen und Daten übernimmt baupal keine Haftung. Soweit vom Bauherrn zur Ergänzung der Leistungen von baupal Sonderfachleute eingeschaltet waren/ werden, ist baupal für deren Leistungen nicht verantwortlich.

11.3. baupal haftet bei von baupal vermittelten Verträgen zwischen dem Nutzer/ Bauherrn und einem Externen nicht für jene ordnungsgemäße Leistungserbringung oder im Verhältnis Nutzer – Externer eintretende Schäden.

11.4. baupal ist bemüht, einen störungsfreien Betrieb der Plattform dauerhaft anzubieten. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die baupal einen Einfluss hat. Der Nutzer/ Bauherr erkennt an, dass eine vollständige lückenlose Verfügbarkeit der Plattform technisch nicht realisierbar ist. baupal bleibt es insbesondere vorbehalten, den Zugang zu der Plattform nach eigenem Ermessen, insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken.

11.5. baupal sowie seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt

Für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), ist bei unentgeltlichen Diensten (z.B. kostenfreier Genehmigungscheck), insbesondere Überlassung von Informationen oder Dokumenten die Haftung der Betreiberin für Sach- und Rechtsmängel derselben ausgeschlossen. Die Betreiberin haftet nicht für Vollständigkeit, Geeignetheit für einen bestimmten Zweck, Aktualität und Richtigkeit von Rechercheergebnissen, automatisierten Prozessen (z.B. kostenfreier Genehmigungscheck) oder anderen Informationen.

11.6. Die Haftungsausschlüsse beziehungsweise -beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Betreiberin, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden und entsprechend bei Ansprüchen gegenüber mit baupal verbundenen Unternehmen und Kooperationspartnern sowie deren gesetzlichen Vertretern und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

11.7. Die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

12. Abtretung und Aufrechnung

Die Abtretung von Ansprüchen durch den Nutzer/ Bauherrn ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Betreiberin gestattet. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Nutzer/ Bauherrn nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Das Zurückbehaltungsrecht, insbesondere die Einrede des nicht erfüllten Vertrages, bleibt davon unberührt.

 

13. Widerrufsrecht

Schließt der Nutzer/ Bauherr mit baupal den Vertrag zu einem Zweck, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, gelten für den Nutzer/ Bauherrn als Verbraucher (§ 13 BGB) die folgenden Bestimmungen zum Widerrufsrecht:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Sie beginnt nicht zu laufen, bevor Sie diese Belehrung in Textform erhalten haben.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

baupal GmbH,

Fehrbelliner Straße 22,

10119 Berlin,

Telefax-Nr.: 030 – 2000897-50

E-Mail-Adresse: service@baupal.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Erklärung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular [LINK] verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich zurückzuzahlen. Sie müssen uns im Falle des Widerrufs alle Leistungen zurückgeben, die Sie bis zum Widerruf von uns erhalten haben. Ist die Rückgewähr einer Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, lassen sich etwa verwendete Baumaterialien nicht ohne Zerstörung entfernen, müssen Sie Wertersatz dafür bezahlen.

Besonderer Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt, bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.

 

14. Datenschutz

14.1. Für den Datenschutz gilt die Datenschutzerklärung von baupal, welche dem Nutzer im Falle der Registrierung in Textform zur Verfügung gestellt wird und die in ihrer jeweils geltenden Fassung jederzeit unter Datenschutzabrufbar ist.

14.2. Der Nutzer erteilt vor der Durchführung des Genehmigungschecks sein Einverständnis, dass baupal die von ihm übermittelten Daten vollumfänglich nutzen darf, insbesondere, um dem Nutzer/ Bauherrn Angebote, auch von Externen, vorzuschlagen oder um die Daten auf sonstige Weise, etwa durch Übermittlung an Dritte, wie etwa Werbepartner, zu nutzen.

 

15. Alternative Streitbeilegung

15.1. baupal nimmt an keinem Streitschlichtungsverfahren teil und hierzu auch nicht verpflichtet.

15.2. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/zu finden ist. baupal ist nicht dazu verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und nimmt auch nicht freiwillig daran teil.

 

16. Schlussbestimmungen

16.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. baupal behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern. Über Änderungen dieser Geschäftsbedingungen wird baupal den Nutzer/ Bauherrn vorab mindestens in Textform unterrichten. Sofern der Nutzer/ Bauherr der Änderung nicht innerhalb von mindestens 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderung in Textform (z.B. per E-Mail) widerspricht, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung; hierauf wird baupal in den Änderungsmitteilungen hinweisen.

16.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16.3. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die ein Handelsgewerbe betreiben, oder mit solchen natürlichen oder juristischen Personen, die durch Eintragung im Handelsregister oder durch Gesetz solchen Kaufleuten gleichgestellt sind, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, Berlin.

16.4. Sollten Vereinbarungen, die in diesem Vertrag getroffen worden sind, ganz oder teilweise der Rechtswirksamkeit ermangeln oder nicht durchgeführt werden, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt. Anstelle der ungültigen oder unwirksamen Bedingung tritt dann eine solche, die der Intention der Vertragspartner am nächsten kommt.

 

Stand April 2021